Sanierungsgebiet Benjamin-Franklin-Village
Ausgangslage
Mit dem 2010 erstmals in Aussicht gestellten Abzug der US-Streitkräfte aus Mannheim eröffneten sich Möglichkeiten, die ehemaligen US-Militärfläche, die bis dahin dem kommunalen Planungsrecht entzogen war, einer zivilen Nachnutzungen zuzuführen. Zu diesen Arealen gehörte auch die Benjamin-Franklin-Village (incl. Funari Barracks, Sullivan Barracks, Columbus-Quartier und Offizierssiedlung) die mit rd. 2.000 Wohneinheiten und bis zu 8.000 Einwohnern damals größte US-Wohnsiedlung im Bundesgebiet. Mit der endgültigen Freigabe der Fläche im Jahr 2012, konnten die weiteren Planungen aufgenommen werden, die durch ein förmliches Sanierungsverfahren sowie verschiedene Teilbebauungspläne abgesichert wurden.
Sanierungsziel(e)
Auf rd. 150 ha sollte einer der künftigen Wohnungsbauschwerpunkt Mannheims für rd. 10.000 Menschen aber auch rd. 2.000 Arbeitsplätzen mit Kindergärten, Grundschule und weiteren Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Nahversorgungseinrichtungen und Gewerbegebiet im sog. Columbusquartier an der B38 entstehen. Das Quartier sollte räumlich mit der Nachbarschaft (Käfertal und Vogelstang) verflochten werden und gleichzeitig innovative Ansätze aus den Bereichen Ökologie, Mobilität und Energie aufweisen, um so zu einem Modellquartier mit einem spezifischen Wohnprogramm und einer ausgewogenen sozialen Mischung für alle Generationen zu werden. Grundlage der Planungen war ein iterativer Planungsprozess, aus dem 2014 ein Rahmenplan entwickelt wurde, der die räumlich programmatische Grundlage für die Entwicklung des Areals darstellt.
Einzelmaßnahmen im Überblick
- Abbruch und Rückbauarbeiten
- Äußere Erschließungsmaßnahmen
Umbau der ehemaligen „Church“ und Schaffung eine Gemeinbedarfseinrichtung
Eckdaten
| Vorbereitende Untersuchungen | 31.01.2012 |
| Beschluss Sanierungssatzung | 15.12.2015 (Gebietsgröße: 155 ha) |
| Rechtskraft mit Veröffentlichung | 23.12.2015 (Amtsblatt Stadt Mannheim) |
| Förderprogramm | Stadtumbau West (SUW) bis 2019, Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP) ab 2020 |
| Aufnahmejahr | 2015 |
| Bewilligungszeitraum | 01.01.2015 - 30.04.2028 |
| Bewilligte Fördermittel | 14,8 Mio. € |
Beschreibung und Stand der Einzelmaßnahmen
Abbruch- und Rückbauarbeiten
Von den rd. 320 Gebäuden wurden bisher etwa 230 mit rd. 1.350 Wohnungen abgebrochen und die Flächen neu bebaut. Im Columbusquartier bleiben zunächst elf Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen erhalten. Die Stadt hat sich mit 10 Mio. € an den Abbruch- und Rückbaukosten beteiligt. Vom ursprünglichen Wohnungsbestand bleiben in Franklin-Mitte 324 Wohnungen, auf Sullivan 8 Wohnungen und in der Offizierssiedlung 59 Wohnungen erhalten.
Äußere Erschließungsmaßnahmen
Zur Anbindung von Benjamin Franklin Village an das übergeordnete Verkehrsnetz wird mit Hilfe von Städtebaufördermitteln die sogenannte äußere Erschließung durch die Stadt hergestellt. Davon sind bereits die Birkenauer Straße, die Bensheimer Straße und der Platz der Freundschaft fertiggestellt. Die derzeit im Bau befindliche Wasserwerkstraße (südl. der Offizierssiedlung) und die Anpassung des Knotens Waldstraße/Wasserwerkstraße werden bis Mai 2026 fertiggestellt.
Umbau der Church als Gemeinbedarfseinrichtung
In der im Zentrum von Benjamin Franklin Village gelegene Church soll ein Bürgerhaus mit Jugendzentrum als zentraler Ort der Begegnung eingerichtet werden. In dem neuen Zentrum sollen, neben dem von Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt betriebenen Jugendtreff, alle Aspekte des zivilgesellschaftlichen Lebens des neuen Stadtteils zusammenfinden.
So werden weitere Flächen von dem Duha e.V. (Verein für soziale Dienste), den Kirchen auf Franklin, einem eine Welt Laden und einem Inklusionscafé genutzt werden.
Sonderabschreibungen im Sanierungsgebiet
Im Sanierungsgebiet Benjamin-Franklin-Village besteht für Hauseigentümer die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich gelten zu machen (§ 7h, 10f, 11a EStG):
- Bei vermieteten Gebäuden oder Wohnungen können die steuerlich begünstigten Kosten auf zwölf Jahre verteilt zu 100 % abgeschrieben werden (im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils 9%, in den folgenden vier Jahren jeweils 7%).
- Bei Gebäuden oder Wohnungen, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90% (zehn Jahre zu 9%).