Ausgabe von Aufenthaltstiteln (eAT)

Das Ausweisdokument wird nach der Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei in Berlin; der Fachbereich Bürgerdienste hat hierauf keinen Einfluss.

Der PIN-Brief wird Ihnen bei Ihrer persönlichen Vorsprache zur Aufnahme Ihrer biometrischen Daten ausgehändigt.
Wenn Sie zuvor Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt haben, erhalten Sie bei Eintreffen des Dokumentes bei der Ausländerbehörde eine automatische Benachrichtigung durch uns und können Ihr Dokument abholen.
 

Hier können Sie Ihren eAT abholen:

Ausländerbehörde Mannheim
K 7
68159 Mannheim

Abholstelle im Erdgeschoss, Raum 002 (links neben dem Aufzug)


Das müssen Sie mitbringen:
•    Ihren PIN/PUK-Brief
•    Ihren Pass oder Passersatz im Original
•    Ihren bisherigen eAT oder Ihre Fiktionsbescheinigung


eAT für Kinder bis zum 16. Lebensjahr:
Eltern können den eAT für ihr Kind abholen. Das Kind muss nicht dabei sein.

Sie können Ihren eAT ohne Termin abholen.

Sie können zu diesen Zeiten kommen:
•    Montag: 08:00–14:00 Uhr
•    Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00–12:00 Uhr
•    Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr


Sie möchten den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) für eine andere Person abholen?
Dann benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier: schriftliche Vollmacht


Sofern Sie keine Benachrichtigung per E-Mail erhalten haben, sprechen Sie bitte 4 Wochen nach Ihrem persönlichen Vorsprachetermin zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten an der Information der Ausländerbehörde vor.